Kranken-Kasse

In Deutschland braucht jeder Mensch eine Kranken-Kasse.

Sie können die Kranken-Kasse selbst wählen außer wenn Sie im Bürger-Geld Bezug sind.

 

Es lohnt sich die Kranken-Kassen zu vergleichen.

Sie unterscheiden sich in ihrem Beitragssatz, dem Service, den Zusatz-Leistungen und ihren Bonus-Programmen.

Für manche Menschen ist es auch wichtig die Kranken-Kasse vor Ort zu haben.

 

Es gibt verschiedene Vergleichs-Portale im Internet.

Zu-Zahlungen

Für Medikamente, Kranken-Gymnastik, Kranken-Haus-Aufenthalte, Kuren, Hilfs-Mittel oder häusliche Kranken-Pflege müssen Sie in der Regel eine Zu-Zahlung leisten.

Das heißt zum Beispiel, auch wenn Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, müssen Sie für das Medikament in der Apotheke bezahlen.

 

Zu-Zahlungen sind jährlich begrenzt.

Sie bezahlen maximal 2% ihres Bruttoeinkommens.

Sind sie chronisch krank, ist es maximal 1%.

Die Berechnung ist nicht ganz einfach, da das Einkommen aller Haushalts-Mitglieder mitzählt.

Bei Bürger-Geld sind es 2% des Regel-Satzes ihrer Bedarfs-Gemeinschaft.

Für 1 Person mit Bürger-Geld sind dies im Jahr 2024: 119,60€ bzw. 58,30€ bei chronischer Erkrankung.

Ist diese Grenze erreicht, beantragen Sie bei ihrer Kranken-Kasse eine Zu-Zahlungs-Befreiung.

Dies machen sie aus eigenem Antrieb, die Kranken-Kasse weist Sie nicht drauf hin.

Sie müssen die Belege / Quittungen über ihre Zu-Zahlungen sammeln und nachweisen!!

Erhalten sie eine Zu-Zahlungs-Befreiung, bezahlen für das restliche Kalender-Jahr keine Zu-Zahlungen mehr.

Sie beantragen die Zu-Zahlungs-Befreiung jedes Jahr.



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