Unterhalts-Vorschuss

Der Unterhalts-Vorschuss unterstützt allein-erziehende Menschen.

Der Staat legt dieses Geld sozusagen aus, damit Sie ausreichend für Ihr Kind sorgen können.

Der andere Elternteil zahlt diesen Vorschuss später zurück, wenn er das kann.

Sie erhalten Unterhalts-Vorschuss, wenn

  • Sie mit ihrem Kind in Deutschland wohnen
  • Ihr Kind alleine oder überwiegend erziehen
  • der andere Eltern-Teil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt
  • Sie nicht verheiratet sind oder dauerhaft getrennt leben.

Unterhalts-Vorschuss beantragen Sie beim Jugend-Amt ihrer Gemeinde.

Höhe vom Unterhalts-Vorschuss 2024

  • Bis zum 5. Lebensjahr vom Kind: 230 €
  • von 6-11 Jahre: 301 €
  • von 12-17 Jahre: 395 €

Weitere Informationen

 Weitere Informationen finden Sie im Familien-Portal↗.

Sehr ausführliche Informationen gibt es hier↗.



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