Sie brauchen eine rechtliche Beratung.
Sie haben wenig Einkommen.
Dann beantragen sie Beratungs-Hilfe.
Sie stellen den Antrag↗︎ auf Beratungs-Hilfe beim Amts-Gericht.
Beim Amts-Gericht gibt es auch noch mehr Informationen zur Beratungs-Hilfe↗︎.
Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Beratungs-Hilfe-Schein.
Damit sind der anwaltliche Rat und die anwaltliche Vertretung kostenlos.
Sie bezahlen aber am Anfang eine Gebühr von 15€ beim Anwalt.
Sobald Sie vor Gericht gehen oder müssen, sind die Kosten nicht mehr gedeckt.
Dann brauchen Sie Prozess-Kosten-Hilfe.
Sie holen sich unbedingt vor der ersten Beratung beim Anwalt einen Beratungs-Hilfe-Schein.
Sagen Sie vor dem Gespräch mit dem Anwalt, dass Sie einen Schein haben.
Möchten Sie Klage erheben oder sind selbst angeklagt und brauchen einen Anwalt.
Dann beantragen Sie auch Prozess-Kosten-Hilfe.