Prozess-Kosten-Hilfe

Sie stehen vor einem Gerichts-Verfahren.

Sie haben kein oder nicht genug Geld dafür.

Dann beantragen Sie Prozess-Kosten-Hilfe.

Warum brauchen sie Prozess-Kosten-Hilfe?

Sie beantragen Prozess-Kosten-Hilfe, wenn Sie sich verteidigen müssen oder wenn Sie jemanden anklagen. Mit der Prozess-Kosten-Hilfe bezahlen Sie weniger oder nichts für Anwalt und Gericht, wenn sie den Prozess gewinnen! Sie verlieren den Prozess, dann entstehen meistens Kosten!

Sie erhalten Prozess-Kosten-Hilfe, wenn

  • Sie nicht genug Geld für einen Anwalt und das Gericht haben.
  • es einen guten Grund für den Prozess gibt.
  • der Prozess wahrscheinlich gewonnen wird.

Sie beantragen Prozess-Kosten-Hilfe beim zuständigen Gericht für den Fall.

 

Sie stellen den Antrag BEVOR an ihrem Fall gearbeitet wird.

Hier↗︎ finden Sie den Antrag zum Ausdrucken.

 

Oft wollen Anwälte einen Vorschuss für die Beantragung der Prozess-Kosten-Hilfe.

Das Geld erhalten Sie zurück, wenn die Prozess-Kosten-Hilfe bewilligt wird.

Sozial-Gericht

Für eine Klage beim Sozial-Gericht müssen Sie nichts bezahlen.

Sie brauchen auch keinen Anwalt für das Sozial-Gericht.

Wenn Sie einen Anwalt haben, schreibt er die Klage oder den Antrag.

 

Ohne Anwalt gehen Sie zum nächsten Sozial-Gericht.

Im Land-Kreis Esslingen ist es das:

 

Sozial-Gericht Stuttgart

Theodor-Heuss-Straße 2

70174 Stuttgart

Telefon 0711 89230-0

 

Sie können dort sagen, gegen welchen Bescheid Sie Klage erheben.

Bringen Sie eine Kopie vom Bescheid und vom Widerspruchs-Bescheid mit.

Die Rechts-Antrags-Stelle hilft Ihnen die Klage zu schreiben.

Das kostet nichts.

Das Sozial-Gericht berät Sie nicht!

 

Sie können die Klage selbst schreiben?

Dann können Sie diese auch selbst schriftlich einreichen.

Hier finden Sie die Vorlagen für eine Klage und einen Eilantrag (einstweiliger Rechts-Schutz)↗︎.



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