Tod eines Angehörigen

Kosten für Beerdigung eines Angehörigen

Ein Mensch stirbt und es ist nicht genug Geld für die Beerdigung da. 

Die Angehörigen müssen die Beerdigung bezahlen.

Es gibt eine Reihenfolge, wer für die Beerdigung bezahlen muss.

Zuerst muss der Ehe-Gatte, die Ehe-Gattin oder der Lebens-Partner, die Lebens-Partnerin, dann die voll-jährigen Kinder, dann die Eltern, Groß-Eltern und zum Schluss die volljährigen Geschwister und Enkel.

Gibt es zum Beispiel keinen Ehe-Gatten und keine voll-jährigen Kinder, müssen die Eltern des Verstorbenen die Beerdigung bezahlen.

 

Der Verantwortliche hat kein Geld, weil er zum Beispiel wenig verdient oder von Hartz-4 lebt.

Er beantragt die Erstattung der Bestattung-Kosten beim Sozial-Amt im Sterbe-Ort.

Das Sozialamt bezahlt nur eine ganz einfache Beerdigung!

 

Den Antrag auf Übernahme von Bestattungs-Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rathaus.

Bitte informieren Sie sich vor der Beerdigung!

Erben

Ein Mensch kann Geld (Vermögen) oder Schulden vererben.

Wenn Sie das Erbe annehmen, müssen Sie nichts machen.

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, das heisst: nicht annehmen, müssen Sie das sagen.

 

Sie erfahren, dass Sie erben.

Dann haben Sie 6 Wochen Zeit das Erbe beim Nachlass-Gericht auszuschlagen.

Die 6 Wochen sind vorbei und Sie merken, dass Sie Schulden geerbt haben.

Es gibt die Möglichkeit eines Nachlass-Insolvenz-Verfahrens.

Eine Schulden-Beratungs-Stelle↗︎ oder ein Anwalt kann Sie beraten.

Siehe auch Beratungs-Hilfe-Schein.



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