Eltern-Geld

Was ist Eltern-Geld?

Eltern-Geld bekommen Sie nach der Geburt eines Kindes.

Es hilft, damit Sie weniger oder gar nicht arbeiten müssen und Zeit für ihr Kind haben.

 

Sie haben vor der Geburt gearbeitet.

Dann beantragen Sie Eltern-Zeit bei ihrem Arbeit-Geber.

Sie haben Anspruch auf Eltern-Zeit, das heisst ihr Arbeit-Geber muss Eltern-Zeit genehmigen.

 

Sie haben vor der Geburt nicht gearbeitet.

Sie bekommen auch Eltern-Geld.

Sie müssen keine Eltern-Zeit beantragen.

Sie bekommen Eltern-Geld, wenn

  • Sie Ihr Kind selbst betreuen oder erziehen.
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben.
  • in Deutschland wohnen.
  • gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Für ausländische Eltern gibt es eine extra Seite mit Informationen↗.

Hier schauen Sie nach, ob Sie Eltern-Geld bekommen können.

Sie bekommen kein Eltern-Geld, wenn Sie asyl-suchend sind!

Sie bekommen kein Eltern-Geld, wenn Sie mit einer Duldung in Deutschland leben.

Ausnahme: Sie haben eine Beschäftigungs-Duldung, dann bekommen Sie Eltern-Geld.

Informationen

Für Allein-Erziehende, bei Zwillings-Geburten und wenn beide Eltern-Teile Eltern-Geld beantragen gibt es Sonder-Regeln.

Sie informieren sich online beim Familien-Portal

oder der L-Bank↗.

Oder telefonisch bei der L-Bank unter 0800 6645 471.

Sie benötigen für den Antrag

  • Geburts-Urkunde vom Kind
  • Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt (12 Monate)
  • Bescheinigung der Kranken-Kasse über Mutterschafts-Geld
  • Bescheinigung vom Arbeit-Geber über Zuschuss zum Mutterschafts-Geld
  • Nachweis über zukünftiges Einkommen, falls Sie arbeiten werden
  • Weitere Unterlagen je nach Einzel-Fall

Den Antrag reichen Sie bei der L-Bank↗ ein.

 

Weitere Informationen gibt es hier↗.

Wie hoch ist das Eltern-Geld

Eine Berechnung↗ wie hoch das Elterngeld circa sein wird, machen Sie online.

 

Es gibt Basis-Eltern-Geld und es gibt Eltern-Geld Plus. Das Basis-Eltern-Geld bekommen Sie für 1 Jahr,

mindestes 300€ pro Monat.

Bei Eltern-Geld Plus bekommen Sie 2 Jahre lang die Hälfte vom Basis-Eltern-Geld,

mindestens 150€ pro Monat.

Die Höhe vom Eltern-Geld ist abhängig vom Einkommen vor der Geburt.

Sie bekommen 65 % von ihrem Netto-Einkommen, mindestens 300 €, höchstens 1800 €.

Eltern-Geld und Hartz-4

Sie haben Erwerbs-Einkommen bis zur Geburt des Kindes erhalten?

Dann bleiben 300,-€ vom Eltern-Geld anrechnungsfähig-frei.

Das heißt, Sie dürfen 300,-€ vom Eltern-Geld zusätzlich zum Hartz-4 behalten.

 

Sie haben vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet.

Dann werden die 300,-€ voll auf das Hartz-4 angerechnet.

Sie haben durch Eltern-Geld nicht mehr Geld zur Verfügung.


Wichtig: Wenn Sie Eltern-Geld erhalten, sind Sie meistens auch beitrags-frei kranken-versichert!

Das heißt, Sie bezahlen nichts für die Mitgliedschaft in ihrer Kranken-Versicherung.


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