Bildungs-Paket und Teilhabe-Paket

Das Bildungs-Paket und Teilhabe-Paket (kurz: BuT) bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld.

Kinder bekommen BuT, wenn

  • Sie Bürgergeld, Sozial-Hilfe, Kinder-Zuschlag oder Wohn-Geld bekommen.
  • keine 25 Jahre alt sind.
  • eine allgemein-bildende oder berufs-bildende Schule besuchen.
  • keine Ausbildungs-Vergütung erhalten.

Diese Leistungen beantragen Sie, am besten immer im Voraus:

  • Schul-Ausflüge und mehrtägige Klassen-Fahrten.
  • Mittag-Essen an Schulen und in Kinder-Tages-Einrichtungen.
  • Ausstattung mit persönlichem Schul-Bedarf.
    Sie bekommen im August 130 € und im Februar 65 € (Jahr 2024).
    Sie müssen Schul-Bedarf nicht beantragen.
    Sie erhalten das Geld automatisch.
  • Schüler-Beförderungs-Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.
    Das ist die Fahr-Karte für den Bus oder die Bahn für manche Schüler und Schülerinnen.
  • Nachhilfe-Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Teil-Habe am sozialen und kulturellen Leben.
    Bis 18 Jahre bekommen Sie höchstens 15 € pro Bewilligungs-Monat für Vereins-Kosten, Musik-Unterricht, Ferien-Betreuung, Freizeit, Kurse…

Wo stellen Sie die Anträge?

Sie bekommen Bürger-Geld vom Job-Center.

Dann beantragen Sie BuT bei ihrem Job-Center↗.

 

Sie bekommen kein Geld vom Job-Center.

Dann beantragen Sie BuT beim Landratsamt↗:

Telefon 0711 3902-0

kreissozialamt@LRA-ES.de

 

Die Informationen vom Landratsamt↗ sind auch für BuT vom Job-Center gültig.



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