Umzug | Renovieren

Folgende soziale Unternehmen bieten Umzüge, Haushaltsauflösungen oder Renovierungen an:

Das in Kirchheim ansässige Unternehmen Intakt - Hilfen aller Art↗︎ bietet Renovierungen, Haushalts-Auflösungen, Umzugs-Hilfe, Garten-Hilfe und Haushalts-Hilfe für ältere Menschen.

Übernimmt das Job-Center / das Sozial-Amt Renovierungs-Kosten?

Wer Grund-Sicherung oder Arbeits-losen-Geld 2 erhält und renovieren muss,

kann einen formlosen Antrag beim Job-Center oder beim Kreis-Sozial-Amt stellen.

 

Das Job-Center / das Sozial-Amt entscheidet dann,

wie viele der Kosten übernommen werden können.

 

Ob Renovierungs-Kosten übernommen werden und wieviel kommt auf den Einzel-Fall an.

Zuerst sollte alles mit dem Vermieter besprochen werden.

Wenn alles geklärt ist, sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.

 

Die Renovierungs-Kosten müssen angemessen sein.

Damit das Job-Center beurteilen kann, ob die Kosten angemessen sind,

sollte man in seinem Antrag schreiben:

  • warum renoviert werden soll (z.B. Umzug)
  • wie viele Zimmer renoviert werden sollen,
  • was man tun möchte (z.B. Streichen)
  • welche und wieviele Materialien eingekauft werden sollen,
  • was der Einkauf kosten wird.

Bitte schreiben Sie im Antrag an das Job-Center / das Sozial-Amt

  • Ihre Adresse
  • Ihre Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer
  • das aktuelle Datum und
  • Ihre Konto-Verbindung.

Vergessen Sie nicht zu unterschreiben.

Geben Sie den Antrag am besten persönlich ab,

und lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung geben.

Übernimmt das Job-Center / das Sozial-Amt Umzugs-Kosten?

Das Job-Center / das Sozial-Amt kann die Kosten für einen Umzug unter bestimmten Bedingungen übernehmen.

 

Auf jeden Fall stellen Sie vor dem Umzug einen Antrag auf die Zusicherung (Job-Center) oder Zustimmung (Sozial-Amt) zu den Umzugs-Kosten.

 

Das Amt muss die Umzugs-Kosten übernehmen, wenn

  • der Umzug notwendig ist oder von der Behörde veranlasst wurde.
  • die neue Miete angemessen ist und
  • der Antrag auf Zusicherung / Zustimmung zu den Umzugs-Kosten vor dem Umzug gestellt wurde.

Das Amt kann die Kosten übernehmen, wenn

  • der Umzug nicht notwendig ist, aber die neue Miete angemessen ist.
  • die neue Miete nicht angemessen ist, aber der Umzug erforderlich ist.

Ein Umzug ist notwendig, wenn

  • das Amt den Umzug fordert um zum Beispiel die Kosten zu senken.
  • es einen plausiblen, nachvollziehbaren Grund gibt.
    Bei Hartz 4 heißt das auch: 
    Wenn Sie den Arbeits-Platz wechseln.
    Der Arbeits-Platz zu weit vom Wohn-Ort weg ist.
    Sie dahin ziehen, wo es Arbeit gibt.

Ein plausibler, nachvollziehbarer Grund kann sein:

  • ein rechtskräftiges Räumungs-Urteil.
  • Veränderung der Anzahl Mitbewohner zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes.
  • schlechte sanitäre Verhältnisse.
  • wenn die Wohnung nicht behinderten-gerecht oder alters-gerecht ist (zum Beispiel: fehlender Aufzug).
  • unzumutbares Wohn-Umfeld.
  • Zusammen-ziehen oder Trennung von Paaren
  • ein wichtiger persönlicher Grund.

Was gehört zu den Umzugs-Kosten?

Grundsätzlich wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Umzug selbst organisieren - am besten mit privaten Umzugs-Helfern. Falls dies nicht möglich ist, kann auch ein Umzugs-Unternehmen angefragt werden.

  • Kosten für das Packen (zum Beispiel Kartons)
  • Transport inklusive Vollkasko-Versicherung, Benzin und Automiete
  • Versorgung der Umzugs-Helfer
  • Haftpflicht-Versicherung bei privaten Umzugs-Helfern
  • Sperrmüllgebühren
  • Wieder-Beschaffungs-Kosten für Hausrat und Möbel, die durch den Umzug funktions-untüchtig geworden sind
  • Post-Nachsende-Auftrag und Bereitstellung Internet-Anschluss (unter bestimmten Bedingungen)
  • Räumung und Entsorgung von Möbeln bei einem Umzug ins Pflege-Heim

Umzugs-Pauschalen sind in der Regel nicht zulässig.



Download
Seite als PDF herunterladen
Umzug - Renovieren.pdf
Adobe Acrobat Dokument 195.9 KB