Folgende soziale Unternehmen bieten Umzüge, Haushaltsauflösungen oder Renovierungen an:
Das in Kirchheim ansässige Unternehmen Intakt - Hilfen aller Art↗︎ bietet Renovierungen, Haushalts-Auflösungen, Umzugs-Hilfe, Garten-Hilfe und Haushalts-Hilfe für ältere Menschen.
Wer Grund-Sicherung oder Arbeits-losen-Geld 2 erhält und renovieren muss,
kann einen formlosen Antrag beim Job-Center oder beim Kreis-Sozial-Amt stellen.
Das Job-Center / das Sozial-Amt entscheidet dann,
wie viele der Kosten übernommen werden können.
Ob Renovierungs-Kosten übernommen werden und wieviel kommt auf den Einzel-Fall an.
Zuerst sollte alles mit dem Vermieter besprochen werden.
Wenn alles geklärt ist, sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.
Die Renovierungs-Kosten müssen angemessen sein.
Damit das Job-Center beurteilen kann, ob die Kosten angemessen sind,
sollte man in seinem Antrag schreiben:
Bitte schreiben Sie im Antrag an das Job-Center / das Sozial-Amt
Vergessen Sie nicht zu unterschreiben.
Geben Sie den Antrag am besten persönlich ab,
und lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung geben.
Das Job-Center / das Sozial-Amt kann die Kosten für einen Umzug unter bestimmten Bedingungen übernehmen.
Auf jeden Fall stellen Sie vor dem Umzug einen Antrag auf die Zusicherung (Job-Center) oder Zustimmung (Sozial-Amt) zu den Umzugs-Kosten.
Das Amt muss die Umzugs-Kosten übernehmen, wenn
Das Amt kann die Kosten übernehmen, wenn
Ein Umzug ist notwendig, wenn
Ein plausibler, nachvollziehbarer Grund kann sein:
Was gehört zu den Umzugs-Kosten?
Grundsätzlich wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Umzug selbst organisieren - am besten mit privaten Umzugs-Helfern. Falls dies nicht möglich ist, kann auch ein Umzugs-Unternehmen angefragt werden.
Umzugs-Pauschalen sind in der Regel nicht zulässig.