Betreuung-Kosten | Wirtschaftliche Jugend-Hilfe

Sie brauchen Hilfe mit ihrem Kind.

Oder finanzielle Unterstützung für den Kinder-Garten, die Krippe oder eine Tages-Mutter.

Die Wirtschaftliche Jugend-Hilfe vom Landratsamt bezahlt im Einzel-Fall einen Teil oder die ganzen Kosten der Hilfe.

Folgende Hilfen werden bei Bedarf geleistet:

  •  Die Kosten für den Kinder-Garten oder die Kinder-Tagespflege können bei wenig Einkommen komplett oder teilweise durch die wirtschaftliche Jugend-Hilfe vom Landrats-Amt übernommen werden.
  • Antrag
  • Hilfen für Kinder in Krisen-Situationen und Not-Situationen.
  • Gemeinsame Wohn-Formen für allein-erziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.
  • Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche.
  • Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige.
  • Eingliederungs-Hilfe für seelisch Behinderte oder hiervon bedrohte.

 

Infos und Antrags-Unterlagen↗ bekommen Sie beim Landrats-Amt Esslingen.

Hilfe-Formen und Kosten

  • Ambulante Hilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): In den meisten Fällen müssen Sie keine Kosten-Beiträge zahlen.
  • Teil-stationäre Maßnahmen (Ihr Kind wird in einer Tages-Gruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): Der Kosten-Beitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit dem Ihr Kind zusammenlebt.
  • Stationäre Maßnahmen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflege-Familie oder sonstigen betreuten Wohn-Form): Sie zahlen das Kinder-Geld an das Jugendamt. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund von ihrem Einkommen weitere Kosten-Beiträge zahlen müssen.


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