Das Kreis-Sozialamt im Landkreis Esslingen↗ unterstützt Sie mit Geld,
solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben und wohnen zu können.
Entweder Sie sind in Rente
oder Sie haben eine volle Erwerbs-Minderung.
Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.
Das Fachwort dafür lautet: hilfe-bedürftig sein.
Das heißt: Sie brauchen Hilfe.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man nicht genug Geld hat.
Zum Beispiel:
Sie bekommen Grund-Sicherung, wenn Sie:
Wenn ich weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Das kann wegen einer Krankheit oder einer Behinderung sein.
Dann erhält man eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.
Zum Beispiel: Wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Diese Menschen können Bürger-Geld vom Job-Center beantragen.
Wenn Sie Wohngeld erhalten können.
Lassen Sie sich auf Ihrem Rathaus dazu beraten.
Oder: Wer zuviel Einkommen oder Vermögen hat.
Einkommen ist zum Beispiel:
Vermögen ist gespartes Geld, zum Beispiel:
Verdient Ihr Partner viel? Oder hat ihre Familie viel gespart?
Dann kann es sein, Sie bekommen nur wenig Grund-Sicherung oder keine.
Dann muss die Familie oder Ihr Partner Ihnen Geld geben.
Das Kreis-Sozialamt darf manchmal prüfen,
wieviel Geld Ihre Familie hat.
Wenn zum Beispiel die Wasch-Maschine kaputt geht,
und Sie haben nicht genug Geld gespart,
beantragen Sie ein Darlehen beim Kreis-Sozial-Amt.
Das Kreis-Sozial-Amt soll das Darlehen geben.
Das Darlehen muss in kleinen Beträgen jeden Monat zurück gezahlt werden.
Wenn Sie arbeiten gehen, erhalten Sie Lohn.
Sie wollen z.B. einen Mini-Job annehmen.
Sie müssen den Job dem Kreis-Sozial-Amt melden.
Vom Einkommen dürfen Sie nur einen Teil behalten.
30 Prozent Ihres Brutto-Verdienstes sind der Frei-Betrag.
Sie verdienen 100,-€. 30,-€ dürfen Sie behalten.
Dieser Betrag wird nicht angerechnet.
In 2024 höchstens 281,50€.
Wenn Sie ein Ehrenamt haben, bekommen Sie vielleicht eine Übungs-Leiter-Pauschale.
In diesem Fall ist der Frei-Betrag höher: bis 250 Euro im Monat.
Wollen Sie Grund-Sicherung bekommen?
Sie müssen einen Antrag schriftlich stellen.
Den Antrag können Sie dort stellen wo Sie wohnen: im Rathaus.
Lassen Sie sich dort beraten, was Sie beachten müssen.
Im Rathaus sagt man Ihnen, welche Unterlagen Sie bringen müssen.
In der Regel sind das:
Mietvertrag, Konto-Auszüge der letzten 3 Monate, Nachweise von Ihrem Einkommen.
Einkommens-Nachweise können sein: Renten-Bescheide oder Lohn-Abrechnung Minijob
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird,
bekommen Sie Geld ab dem ersten Tag von dem Monat in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Zum Beispiel:
Sie stellen einen Antrag am 23. August.
Dann bekommen Sie Geld ab dem 1. August.
Die Grund-Sicherung bekommen Sie immer
am Ende vom Monat - für den nächsten Monat.
In der Regel wird die Grund-Sicherung für 12 Monate bewilligt.