Das Kreis-Sozialamt im Landkreis Esslingen↗ unterstützt Sie mit Geld,
solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben und wohnen zu können.
Entweder Sie sind in Rente
oder Sie haben eine volle Erwerbs-Minderung.
Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.
Das Fachwort dafür lautet: hilfe-bedürftig sein.
Das heißt: Sie brauchen Hilfe.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man nicht genug Geld hat.
Zum Beispiel:
Sie bekommen Grund-Sicherung, wenn Sie:
Wenn ich weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Das kann wegen einer Krankheit oder einer Behinderung sein.
Dann erhält man eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.
Zum Beispiel: Wer mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Diese Menschen können Bürger-Geld vom Job-Center beantragen.
Wenn Sie Wohngeld erhalten können.
Lassen Sie sich auf Ihrem Rathaus dazu beraten.
Oder: Wer zuviel Einkommen oder Vermögen hat.
Einkommen ist zum Beispiel:
Vermögen ist gespartes Geld, zum Beispiel:
Verdient Ihr Partner viel? Oder hat ihre Familie viel gespart?
Dann kann es sein, Sie bekommen nur wenig Grund-Sicherung oder keine.
Dann muss die Familie oder Ihr Partner Ihnen Geld geben.
Das Kreis-Sozialamt darf manchmal prüfen,
wieviel Geld Ihre Familie hat.
Wenn zum Beispiel die Wasch-Maschine kaputt geht,
und Sie haben nicht genug Geld gespart,
beantragen Sie ein Darlehen beim Kreis-Sozial-Amt.
Das Kreis-Sozial-Amt soll das Darlehen geben.
Das Darlehen muss in kleinen Beträgen jeden Monat zurück gezahlt werden.
Wenn Sie arbeiten gehen, erhalten Sie Lohn.
Sie wollen z.B. einen Mini-Job annehmen.
Sie müssen den Job dem Kreis-Sozial-Amt melden.
Vom Einkommen dürfen Sie nur einen Teil behalten.
100 Euro sind der Frei-Betrag.
Dieser Betrag wird nicht angerechnet.
Sie verdienen mehr als 100 Euro im Monat?
Dann lassen Sie sich beraten, wie hoch Ihr Freibetrag ist.
Wenn Sie ein Ehrenamt haben, bekommen Sie vielleicht eine Übungs-Leiter-Pauschale.
In diesem Fall ist der Frei-Betrag höher: bis 250 Euro im Monat.
Wollen Sie Grund-Sicherung bekommen?
Sie müssen einen Antrag schriftlich stellen.
Den Antrag können Sie dort stellen wo Sie wohnen: im Rathaus.
Lassen Sie sich dort beraten, was Sie beachten müssen.
Im Rathaus sagt man Ihnen, welche Unterlagen Sie bringen müssen.
In der Regel sind das:
Mietvertrag, Konto-Auszüge der letzten 3 Monate, Nachweise von Ihrem Einkommen.
Einkommens-Nachweise können sein: Renten-Bescheide oder Lohn-Abrechnung Minijob
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie Geld
ab dem ersten Tag von dem Monat
in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Zum Beispiel:
Sie stellen einen Antrag am 23. August.
Dann bekommen Sie Geld ab dem 1. August.
Die Grund-Sicherung bekommen Sie immer
am Ende vom Monat - für den nächsten Monat.
In der Regel wird die Grund-Sicherung für 12 Monate bewilligt.