Es gibt ein neues Wohn-Geld-Gesetz seit 01.01.2023.
Es haben jetzt viel mehr Menschen einen Wohn-Geld-Anspruch. Das heißt, es können mehr Menschen Wohn-Geld bekommen. Auch gibt es mehr Wohn-Geld für viele Berechtigte.
Sie erhalten Wohn-Geld↗ vom Staat.
Der Staat bezahlt Wohn-Geld, damit Sie in einem angemessenen Zimmer oder einer familien-gerechten Wohnung oder Haus leben können.
Wohn-Geld ist ein Zuschuss zu den Wohn-Kosten.
Sie können in Miete wohnen oder eine Wohnung oder ein Haus besitzen.
Sie oder ihre Haushalts-Mitglieder müssen Einkommen haben.
Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie Bürgergeld oder Grund-Sicherung bekommen.
Die Höhe vom Wohn-Geld ist abhängig von drei Sachen:
Das Wohn-Geld wird monatlich im Voraus ausbezahlt.
Sie stellen einen schriftlichen Antrag beim Rathaus oder Sozial-Amt ihrer Wohn-Gemeinde.
Online↗ können Sie berechnen, ob und wieviel Wohn-Geld Sie bekommen.
Wohn-Geld lohnt sich auch, wenn es nicht viele Euro sind. Mit Wohn-Geld erhalten ihre Kinder das Bildungs-Paket und Teilhabe-Paket vom Landratsamt.
Wenn Sie Kinder haben: Bitte prüfen Sie, ob Sie auch Anspruch auf Kinder-Zuschlag haben!