Info über die Erklärung zur Barriere-freiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen
  • gehörlose Menschen

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barriere-frei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barriere-freiheit? Und wo können Sie sich beschweren, wenn eine Internet-Seite nicht barriere-frei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Juristische Personen des öffentlichen Rechts brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barriere-freiheit. Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102. In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0. Auch Kirche und Diakonie müssen sich an diese Verordnung halten.

Was ist die Erklärung zur Barriere-freiheit?

Die Erklärung ist ein Text in dem steht:

Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?

Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Wie können Sie Barrieren melden?

Erklärung zur Barriere-freiheit

Diese Erklärung des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen ist vom 01.12.2021. Sie gilt für die Seite www.hilfreich-es.de. Wir haben versucht die Seite so weit als möglich ohne Barrieren zu gestalten.

Liste mit den Barrieren auf hilfreich-es.de

  • Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft.
  • Wir versuchen die pdf Dateien barrierefrei lesbar zu machen.
  • Weiße Schriften vor farbigem Hintergründen sind schlechter lesbar.
  • Die zwei Videos auf der Seite sind nicht in Gebärden-Sprache übersetzt.

Wir bemühen uns die bestehenden Barrieren schrittweise abzubauen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen. Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt? Dann können Sie sich beschweren.

 

Mit einer E-Mail an barriere-frei@kdv-es.de. Mit einem Anruf 07021 920 925. Oder Sie nutzen das Kontakt-Formular.

 

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

Sie brauchen Infos von der Internet-Seite, aber die Infos sind nicht barrierefrei. Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barriere-freiheit.

 

Der Kreis-diakonie-verband hat 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?

Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

 

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Landes-Behindertenbeauftragte

Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Behindertenbeauftragte prüft Ihre Beschwerde und redet dann mit dem Kreis-diakonie-verband. Die Behindertenbeauftragte gibt dem Kreis-diakonie-verband einen Termin. Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein. Hält sich der Kreis-diakonie-verband nicht an den Termin? Dann kümmert sich eine Schlichtungs-stelle um den Streit.

 

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Behindertenbeauftragten
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungs-stelle

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