Der Kinder-Geld-Bonus ist Teil des Entlastungs-Paket der Bundes-Regierung.
Er soll Familien helfen die hohen Energiekosten zu bezahlen.
Der Kinder-Geld-Bonus in Höhe von 100 Euro wird an alle Kinder ausgezahlt,
die in einem Monat im Jahr 2022 Anspruch auf Kinder-Geld haben.
Auch für Kinder, die in diesem Jahr geboren wurden oder noch werden,
gibt es den Zuschlag aus dem Entlastungs-Paket 2022.
Der Kinder-Geld-Bonus muss nicht extra beantragt werden.
Der Kinder-Geld-Bonus wird nicht auf Hartz IV Leistungen bzw. ALG 2 angerechnet.
Die Auszahlung des Kinder-Geld-Bonus erfolgt zwischen dem 5.7. und 19.7.2022
Der genaue Termin richtet sich nach der Kinder-Geld-Nummer.
Das Kinder-Geld unterstützt Sie bei der Versorgung Ihrer Kinder und wird monatlich gezahlt.
Das Kinder-Geld ist unabhängig von Einkommen der Familie.
Das heißt, es ist egal, ob Sie Geld verdienen oder nicht .
Sie erhalten Kinder-Geld, wenn Sie
Das Kindergeld erhalten die Eltern.
Dazu gehören auch Adoptiv-Eltern.
Unter bestimmten Bedingungen kann es auch Stief-Eltern, Pflege-Eltern, Groß-Eltern, Geschwistern oder an die Kinder selbst bezahlt werden.
Sie erhalten Kinder-Geld für jedes Kind bis 18 Jahre.
Ihr Kind ist arbeitslos gemeldet, dann erhalten Sie Kinder-Geld bis das Kind 21 Jahre alt ist.
Ihr Kind ist in Ausbildung oder im Studium, dann erhalten Sie Kinder-Geld bis 25 Jahre.
Kinder-Geld beantragen Sie.
Sie erhalten es nicht automatisch.
Sie benötigen für den Antrag ihre Steuerliche Identifikations-Nummer und die ihrer Kinder.
Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Familien-Kasse↗ ein.
Familien-Kasse Baden-Württemberg Ost
Telefon: 0800 455530.
Weitere Informationen auch unter www.arbeitsagentur.de↗.