Kinder-Zuschlag

Der Kinder-Zuschlag ist eine Leistung für Familien mit wenig Einkommen.

Oder für Familien mit hohen Wohn-Kosten und vielen Kindern.

Sie verdienen genug Geld um sich zu versorgen, aber für die zusätzlichen Ausgaben für die Kinder reicht es nicht.

Sie erhalten Kinder-Zuschlag, wenn

  • Sie ein Kind im Haushalt haben
  • ihr Kind unter 25 Jahre ist und nicht verheiratet ist
  • Sie für Ihr Kind Kinder-Geld beziehen
  • Sie nicht Grundsicherung beziehen
  • Sie ein bestimmtes Mindest-Einkommen haben (900€ bei Paaren oder 600€ Alleinerziehende)

Wieviel Kinder-Zuschlag erhalten Sie?

Der Kinder-Zuschlag beträgt maximal 292 € pro Monat (Jahr 2024) + Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Online berechnen Sie ihren Anspruch mit dem KiZ-Lotsen↗︎.

Antrag stellen

Sie benötigen für den Antrag

  • Ausgefüllter Antrag
  • Erforderliche Nachweise z.B. Verdienst-Bescheinigung
  • Weitere Anlagen z.B. Einkommen

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Familien-Kasse↗︎ oder der Bundes-Agentur für Arbeit↗︎.

Weitere Informationen im Merkblatt↗︎ zum Kinder-Zuschlag.

Wichtig

Wenn Sie den Kinder-Zuschlag erhalten, stehen Ihnen für Ihr Kind Bildungs-Leistungen und Teilhabe-Leistungen zu.

Dazu gehören auch das kostenlose Mittag-Essen in der Kita oder Schule und ein Schul-Bedarfs-Paket in Höhe von gut 195.-€ pro Kind und Jahr.

Außerdem müssen Sie keine Kita-Gebühren bezahlen.



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