Die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe, kurz BAB hilft Auszubildenden finanziell.
Sie machen eine berufliche Ausbildung oder besuchen eine berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahme.
Dann haben Sie eventuell Anspruch auf BAB.
BAB wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückbezahlt werden.
Voraussetzungen der Ausbildung:
Weitere Informationen finden Sie hier↗:
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit↗.
Antrags-Formulare können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit abholen oder den Antrag elektronisch↗ stellen.
Nach Ablauf vom Bewilligungs-Zeitraum stellen Sie einen Weiter-Bewilligungs-Antrag.
Das heißt, Sie können für die ganze Ausbildung BAB bekommen.
Sie müssen aber nach 12 oder 18 Monaten nochmal einen Antrag stellen, damit das Geld weiter bezahlt wird.