Berufs-Ausbildung-Beihilfe (BAB)

Die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe, kurz BAB hilft Auszubildenden finanziell.

Sie machen eine berufliche Ausbildung oder besuchen eine berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahme.

Dann haben Sie eventuell Anspruch auf BAB.

 

BAB wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückbezahlt werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Ausländische Personen in Einzel-Fällen.
  • Eigene Wohnung, weil Ausbildungs-Betrieb zu weit vom Eltern-Haus entfernt.
    Oder in Ausnahme-Fällen, wenn eigene Wohnung aus gesetzlich festgelegten Gründen notwendig ist.
  • Es ist kein Geld da für folgende Dinge:
    Kosten für den Lebens-Unterhalt, Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Ausbildungs-Stätte oder Berufs-Schule, Familien-Heimfahrten, Arbeits-Kleidung, Lern-Mittel, Kinder-Betreuungs-Kosten

Voraussetzungen der Ausbildung:

  • anerkannter Ausbildungs-Beruf (betrieblich oder außer-betrieblich)
  • abgeschlossener Ausbildungs-Vertrag
  • Ausbildungs-Vertrag steht im Ausbildungs-Verzeichnis
  • erste Ausbildung (Zweit-Ausbildungs-Förderung in Ausnahme-Fällen)

Weitere Informationen finden Sie hier↗:

Antrag auf BAB stellen:

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit↗.

Antrags-Formulare können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit abholen oder den Antrag elektronisch↗ stellen.

 

Nach Ablauf vom Bewilligungs-Zeitraum stellen Sie einen Weiter-Bewilligungs-Antrag.

Das heißt, Sie können für die ganze Ausbildung BAB bekommen.

Sie müssen aber nach 12 oder 18 Monaten nochmal einen Antrag stellen, damit das Geld weiter bezahlt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungs-Vertrag
  • Miet-Vertrag
  • Nachweise über Einkommen der Eltern, Ehe-Gatten oder Lebens-Partner (Steuer-Bescheid oder Jahres-Lohn-Bescheinigung vom Vorjahr)


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