Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barriere-frei sein.
Was ist eine Erklärung zur Barriere-freiheit? Und wo können Sie sich beschweren, wenn eine Internet-Seite nicht barriere-frei ist?
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barriere-freiheit. Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102. In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0. Auch Kirche und Diakonie müssen sich an diese Verordnung halten.
Die Erklärung ist ein Text in dem steht:
Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?
Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Wie können Sie Barrieren melden?
Diese Erklärung des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen ist vom 01.12.2021. Sie gilt für die Seite www.hilfreich-es.de. Wir haben versucht die Seite so weit als möglich ohne Barrieren zu gestalten.
Wir bemühen uns die bestehenden Barrieren schrittweise abzubauen.
Sie wollen die Internet-Seite nutzen. Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt? Dann können Sie sich beschweren.
Mit einer E-Mail an barriere-frei@kdv-es.de. Mit einem Anruf 07021 920 925. Oder Sie nutzen das Kontakt-Formular.
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Sie brauchen Infos von der Internet-Seite, aber die Infos sind nicht barrierefrei. Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barriere-freiheit.
Der Kreis-diakonie-verband hat 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Behindertenbeauftragte prüft Ihre Beschwerde und redet dann mit dem Kreis-diakonie-verband. Die Behindertenbeauftragte gibt dem Kreis-diakonie-verband einen Termin. Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein. Hält sich der Kreis-diakonie-verband nicht an den Termin? Dann kümmert sich eine Schlichtungs-stelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen: