Das Bürger-Geld ersetzt zum 1.1.2023 das Arbeitslosen-Geld-2 und das Sozial-Geld.
Die neuen Regelungen des Bürger-Geldes treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. Hier finden Sie Infos zu den neuen Regelbedarfen, Vermögen und weiteren Themen↗
Das Job-Center im Landkreis Esslingen unterstützt Sie mit Geld,
solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.
Entweder Sie haben keine Arbeit.
Oder Sie haben eine Arbeit. Aber Sie können von dem Geld nicht leben.
Bürger-Geld ist für Personen, die arbeiten können.
Es wird aus Steuern finanziert.
Der Staat hat ein Interesse daran, dass man rasch wieder eine Arbeit findet.
Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können. Das Fachwort dafür lautet: hilfe-bedürftig sein.
Das heißt: Sie brauchen Hilfe. Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel:
Sie können Geld-Leistungen bekommen, wenn Sie:
Zusätzlich bekommen Ihre Kinder Geld, die bei Ihnen wohnen.
Erwerbs-fähig heißt: man kann arbeiten.
Mindestens 3 Stunden am Tag.
Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland brauchen eine Arbeits-Erlaubnis.
Wer zu viel Einkommen oder Vermögen hat.
Einkommen ist zum Beispiel:
Vermögen ist zum Beispiel:
Ausländische Menschen, die sich ausschließlich zur Arbeits-Suche in Deutschland aufhalten.
Wer Arbeits-losen-Geld bekommt, kann unter Umständen zusätzlich Bürgergeld bekommen!
Das ist möglich, wenn das ALG nicht zum Leben reicht. Fragen Sie die Arbeits-Agentur!
Der Regel-Bedarf ist das, was man täglich zum Leben braucht.
Die Höhe ist gesetzlich bestimmt.
Für einen Erwachsenen, der alleine lebt: 563 Euro im Monat im Jahr 2024
Das wird jedes Jahr geändert.
Mit dem Regel-Bedarf sollen die Kosten bezahlt werden für zum Beispiel:
Der Regel-Bedarf kann unterschiedlich sein.
Es kommt darauf an, wie alt man ist,
ob man allein wohnt, oder in einer Familie.
Es ist nicht einfach mit dem Geld aus dem Regel-Bedarf alle Kosten zu bezahlen.
Schwierig wird es, wenn ein Haushalts-Gerät kaputt geht, oder eine Strom-Nachzahlung kommt.
Manche Menschen brauchen mehr zum Leben.
Sie haben einen Mehr-Bedarf.
Zum Beispiel:
Sie können etwas mehr Geld bekommen.
Das heißt: Diese Leistungen gibt es nur einmal gezahlt.
Zum Beispiel Geld für:
Es gibt das sogenannte Bildungs-und Teilhabe-Paket.
Informationen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket finden Sie auch auf unserer Seite.
Einen Antrag stellen heißt:
Sie teilen dem Job-Center mit, dass Sie Bürger-Geld beantragen.
Kontaktdaten und Adressen der Jobcenter-Standorte Esslingen, Nürtingen, Kirchheim und Leinfelden Echterdingen↗.
Sie können sich die Formulare auch selbst ausdrucken↗.
Die Post-Adresse für alle Stand-Orte vom Job-Center im Landkreis Esslingen lautet:
Jobcenter Landkreis Esslingen
Postfach 200 163
73712 Esslingen
Sie müssen den Antrag möglichst rechtzeitig stellen.
Am besten sofort.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie Geld
ab dem ersten Tag von dem Monat
in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Zum Beispiel:
Sie stellen einen Antrag am 23. August.
Dann bekommen Sie Geld ab dem 1. August.
Das Bürgergeld bekommen Sie immer
am Ende vom Monat - für den nächsten Monat.
Das Bürger-Geld wird genehmigt.
Sie bekommen einen Bescheid vom Jobcenter.
Den Bescheid lesen Sie durch.
Es gibt einen Muster-Bescheid↗ im Internet. Hier finden Sie Erklärungen. Der Muster-Bescheid ist ganz unten auf der Seite. Es gibt ihn in mehreren Sprachen.
Sie erhalten den Muster-Bescheid in leichter Sprache hier als pdf - dann funktionieren die Links nicht: