Bürger-Geld

Das Bürger-Geld ersetzt zum 1.1.2023 das Arbeitslosen-Geld-2 und das Sozial-Geld.

 

Die neuen Regelungen des Bürger-Geldes treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. Hier finden Sie Infos zu den neuen Regelbedarfen, Vermögen und weiteren Themen

Wer bekommt Bürger-Geld?

Das Job-Center im Landkreis Esslingen unterstützt Sie mit Geld,

solange Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können.

 

Entweder Sie haben keine Arbeit.

Oder Sie haben eine Arbeit. Aber Sie können von dem Geld nicht leben.

 

Bürger-Geld ist für Personen, die arbeiten können.

Es wird aus Steuern finanziert.

Der Staat hat ein Interesse daran, dass man rasch wieder eine Arbeit findet.

Sie bekommen Bürger-Geld, wenn...

Sie nicht genug Geld haben, um davon leben zu können. Das Fachwort dafür lautet: hilfe-bedürftig sein.

Das heißt: Sie brauchen Hilfe. Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie nicht genug Geld haben.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie keine Arbeit haben.
  • Weil Sie kleine Kinder erziehen oder Eltern pflegen.
  • Weil Sie arbeiten, aber zu wenig verdienen.

 Sie können Geld-Leistungen bekommen, wenn Sie:

  • einen Antrag stellen - wie das geht, erfahren Sie weiter unten auf der Seite
  • mindestens 15 Jahre alt sind
  • und noch nicht zwischen 65 und 67 Jahre alt sind.
  • erwerbs-fähig sind. Das heißt: Sie können arbeiten.
  • hilfe-bedürftig sind
  • und in Deutschland wohnen.

Zusätzlich bekommen Ihre Kinder Geld, die bei Ihnen wohnen.

Wann bin ich erwerbs-fähig?

Erwerbs-fähig heißt: man kann arbeiten.

Mindestens 3 Stunden am Tag.

 

Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland brauchen eine Arbeits-Erlaubnis. 

Wer bekommt kein Bürger-Geld?

Wer zu viel Einkommen oder Vermögen hat.

Einkommen ist zum Beispiel:

  • Arbeits-Lohn
  • Rente
  • Unterhalt
  • Miet-Einnahmen

Vermögen ist zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Spar-Guthaben
  • Autos
  • Bau-Spar-Verträge
  • Lebens-Versicherungen
  • Wohn-Eigentum, in dem man nicht selbst wohnt

Ausländische Menschen, die sich ausschließlich zur Arbeits-Suche in Deutschland aufhalten.

 

Wer Arbeits-losen-Geld bekommt, kann unter Umständen zusätzlich Bürgergeld bekommen!

Das ist möglich, wenn das ALG nicht zum Leben reicht. Fragen Sie die Arbeits-Agentur!

Was ist Bürger-Geld?

  • der Regel-Bedarf. Das ist das Geld, was man zum Leben braucht.
  • Geld für Miete, Heizung, Warm-Wasser.
    Die Miete darf nicht zu hoch sein.
  • Mehr-Bedarf.
  • die Beiträge zur Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
  • Einmalige Leistungen.
  • Geld für Ihre Kinder.

Was heißt Regel-Bedarf?

Der Regel-Bedarf ist das, was man täglich zum Leben braucht.

Die Höhe ist gesetzlich bestimmt.

Für einen Erwachsenen, der alleine lebt: 563 Euro im Monat im Jahr 2024

Das wird jedes Jahr geändert.

 

Mit dem Regel-Bedarf sollen die Kosten bezahlt werden für zum Beispiel: 

  • Lebens-Mittel
  • Körper-Pflege
  • Kleidung
  • Möbel, Geschirr, Haushalts-Geräte
  • Strom, Reparaturen
  • Freizeit
  • Eigen-Anteil beim Zahn-Arzt
  • Bahn- und Bus-Fahren

Der Regel-Bedarf kann unterschiedlich sein. 

Es kommt darauf an, wie alt man ist,

ob man allein wohnt, oder in einer Familie.

 

Es ist nicht einfach mit dem Geld aus dem Regel-Bedarf alle Kosten zu bezahlen.

Schwierig wird es, wenn ein Haushalts-Gerät kaputt geht, oder eine Strom-Nachzahlung kommt.

Was heißt Mehr-Bedarf?

Manche Menschen brauchen mehr zum Leben.

Sie haben einen Mehr-Bedarf.

Zum Beispiel:

  • Schwangere
  • Allein-erziehende
  • Menschen, die nicht alles essen können, weil sie krank sind
  • Menschen mit einer Behinderung
  • Wenn Sie Warm-Wasser mit "eigenem" Gas oder Strom machen.
    Das heißt, wenn das Gas oder der Strom nicht separat abgerechnet und bezahlt wird.

Sie können etwas mehr Geld bekommen.

Einmalige Leistungen

Das heißt: Diese Leistungen gibt es nur einmal gezahlt.

Zum Beispiel Geld für:

  • Möbel und Elektro-Geräte: Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen, nach einem Total-Verlust und teilweise nach einer Trennung/Scheidung.
  • Kleidung bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Kleidung, wenn Sie alles verloren haben und nichts mehr zum Anziehen haben.
  • Medizinische Schuhe: für Anschaffung und Reparatur.
  • Therapie-Geräte und Brillen: für Reparatur und Miet-Kosten.

Leistungen für Ihre Kinder

Es gibt das sogenannte Bildungs-und Teilhabe-Paket.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket finden Sie auch auf unserer Seite.

Einen Antrag auf Bürgergeld stellen

Einen Antrag stellen heißt:
Sie teilen dem Job-Center mit, dass Sie Bürger-Geld beantragen.

  • Sie können den Antrag telefonisch stellen 0711 90654-177
  • Sie finden am Eingang der vier Jobcenter-Standorte Antrags-Formulare.
    Diese können Sie ausfüllen und dort in den Brief-Kasten einwerfen.

Kontaktdaten und Adressen der Jobcenter-Standorte Esslingen, Nürtingen, Kirchheim und Leinfelden Echterdingen↗.

Sie können sich die Formulare auch selbst ausdrucken↗.

 

Die Post-Adresse für alle Stand-Orte vom Job-Center im Landkreis Esslingen lautet:

 

Jobcenter Landkreis Esslingen

Postfach 200 163

73712 Esslingen

Website Jobcenter Esslingen

 

Sie müssen den Antrag möglichst rechtzeitig stellen.

Am besten sofort.

 

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie Geld 

ab dem ersten Tag von dem Monat

in dem Sie den Antrag gestellt haben.

 

Zum Beispiel: 

Sie stellen einen Antrag am 23. August.

Dann bekommen Sie Geld ab dem 1. August.

 

Das Bürgergeld bekommen Sie immer

am Ende vom Monat -  für den nächsten Monat.

Sie bekommen einen Bescheid vom Jobcenter

Das Bürger-Geld wird genehmigt.

Sie bekommen einen Bescheid vom Jobcenter.

Den Bescheid lesen Sie durch. 

Es gibt einen Muster-Bescheid im Internet. Hier finden Sie Erklärungen. Der Muster-Bescheid ist ganz unten auf der Seite. Es gibt ihn in mehreren Sprachen.

Sie erhalten den Muster-Bescheid in leichter Sprache hier als pdf - dann funktionieren die Links nicht:

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