Beratungs-Hilfe-Schein

Sie brauchen eine rechtliche Beratung.

Sie haben wenig Einkommen.

Dann beantragen sie Beratungs-Hilfe.

Sie erhalten Beratungs-Hilfe, wenn

  • sie kein oder zu wenig Geld für einen Anwalt haben.
  • Sie keine andere Hilfe kriegen können (zum Beispiel kostenlose Bürgergeld-Beratung↗︎).
  • Sie keine Versicherung haben, die die Kosten für einen Anwalt übernimmt (zum Beispiel Rechts-Schutz oder Mieter-Verein).

Antrag stellen

Sie stellen den Antrag↗︎ auf Beratungs-Hilfe beim Amts-Gericht.

Beim Amts-Gericht gibt es auch noch mehr Informationen zur Beratungs-Hilfe↗︎.

 

Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Beratungs-Hilfe-Schein.

Damit sind der anwaltliche Rat und die anwaltliche Vertretung kostenlos.

Sie bezahlen aber am Anfang eine Gebühr von 15€ beim Anwalt.

Sobald Sie vor Gericht gehen oder müssen, sind die Kosten nicht mehr gedeckt.

Dann brauchen Sie Prozess-Kosten-Hilfe.

 

Sie holen sich unbedingt vor der ersten Beratung beim Anwalt einen Beratungs-Hilfe-Schein.

Sagen Sie vor dem Gespräch mit dem Anwalt, dass Sie einen Schein haben.

 

Möchten Sie Klage erheben oder sind selbst angeklagt und brauchen einen Anwalt.

Dann beantragen Sie auch Prozess-Kosten-Hilfe.



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